AGB

1. Für jede Anfrage erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte, basierend auf Ihren Wünschen. Die Offerte ist somit unser Angebot für die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Annahme der Offerte, sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der vereinbarte (offerierte) Preis ist für Neukunden bei Miet-/Spielschluss fällig. Abholgeräte sind bei Abholung zahlbar, über ein allfälliges Deposit wird in der Offerte vermerkt. Weitere Zahlungsmodalitäten können für bestehende Kunden offeriert werden.

2. Bei Lieferung durch Armando’s Attraktionen AG muss die Zufahrt zum Aufstellplatz gewährleistet sein. Die genannten Mietpreise (Offerte) haben nur Gültigkeit bei ebenerdiger, direkter Zufahrt. Ist dies nicht möglich, muss abgeklärt werden, ob und wie der Aufbau erfolgen kann. Ist die direkte Zufahrt nicht gewährleistet wird der entsprechende Mehraufwand (Zeit- und Materialaufwand) verrechnet.

3. Bei den betreuten Attraktionen ist ein einmaliger Auf- und Abbau inbegriffen. Allfälliger Mehraufwand wird verrechnet (Zeit- und Materialaufwand).

4. Die Grundgebühr für die Lieferungen ab Lager Rickenbach bis 20 km beträgt pauschal CHF 220.00. Ab dem 21. Kilometer verrechnen wir CHF 2.00 pro gefahrenen Km, inkl. Fahrzeit für 1 Fahrer​

5. Zusätzliche Stunden werden nach Aufwand verrechnet. Arbeitszeiten nach 22.00 Uhr werden mit einem Zuschlag von 50% auf Stundenbasis verrechnet.
Bei Einsätzen ab 6 Betriebsstunden und einer Reisedistanz über 100 km ab Lager Rickenbach (SO) verrechnen wir eine Spesenentschädigung von CHF 130.00 pro Mitarbeiter und Einsatztag (Übernachtung und Mahlzeiten).

6. Wartezeiten, wie auch gewünschte Frühanlieferungen, verrechnen wir nach Zeitaufwand.

7. Kassierte Gelder während des Engagements gehen zugunsten des Mieters und werden nach Spielschluss abgerechnet.

8. Bei den abgeholten Attraktionen haftet der Mieter für allfällige Schäden.

9. Bei Betriebsausfall infolge technischem Defekt oder höherer Gewalt wird jede Haftung abgelehnt und berechtigen die Vertragspartner nicht zu Schadenersatzanspruch. Schlechte Witterung, Besuchermangel und fehlende Bewilligungen in der Verantwortung des Mieters, gelten nicht als höhere Gewalt.

10. Bei Anmietung auf öffentlichem Grund sowie bei Betrieb gegen Entgelt sorgt der Mieter für die entsprechenden behördlichen Genehmigungen.

11. Die von uns angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen technischen und gesetzlichen Vorschriften und sind, sofern nötig, TÜV geprüft. Wir besitzen die Schaustellerbewilligung und sind gegen Personen- und Sachschäden versichert.

12. Stromanschluss ist Sache des Mieters. Die Kosten gehen zu seinen Lasten. Allfällige spezielle Anforderungen für den Betrieb der Attraktionen werden in der Offerte erwähnt.

13. Provisorische Reservationen müssen, sofern nicht anders vereinbart, bzw. offeriert, spätestens 4 Wochen vor dem Anlass bestätigt werden.

14. Bei Betreuungszeiten von 6 Stunden und mehr ist dem betreuenden Personal eine Pause von 30 Minuten zu gewähren. Diese Pause ist in den offerierten Preisen bereits einkalkuliert.

15. Annullationskosten:
bis 30 Tage vor dem Anlass 20 % des Mietpreises
29 – 14 Tage vor dem Anlass 50 % des Mietpreises
13 – 6 Tage vor dem Anlass  80 % des Mietpreises
kürzer 
100 % des Mietpreises

16. Wir übernehmen keine Schönwettergarantie, freuen uns aber mit Ihnen über schönes Wetter!